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Laut der JIM-Studie von 2016 waren "acht Prozent der Jugendlichen bereits Opfer von Cybermobbing" . Unter dem Begriff Cybermobbing versteht man "die Beleidigung oder die Bedrohung von Personen mithilfe von Kommunikationsmedien". Vor allem im Internet und bei der Nutzung von Social Media Plattformen häufen sich Vorfälle von Cybermobbing. Um auf die Aktualität dieses Themas hinzuweisen, hatten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit an einem Webinar zum Thema "Cybermobbing" teilzunehmen.


Aber was ist ein Webinar überhaupt? Als Webinar bezeichnet man ein Seminar, welches im Internet stattfindet und wo sich Moderatoren und Teilnehmer per Liveübertragung miteinander verständigen können. Somit ist es auch möglich, offene Fragen direkt zu besprechen. Aber auch das Kommunizieren mit mehreren Schulen ist somit kein Problem. Geleitet wurde dieses Projekt von der Rechtanwältin Gesa Stückmann. Diese hat in Rostock eine eigene Kanzlei und ist auf Medien- und IT- Recht spezialisiert. Der Ursprung dieses Projektes war ein extremer Fall von Cybermobbing im Jahre 2007. Dieser verdeutlichte Gesa Stückmann, wie stark die Jugendlichen die Konsequenzen der -Media-Nutzungen unterschätzen. Seit diesem Vorfall gibt sie bundesweite Vorträge und berät Opfer von Cybermobbing. Aber auch die Präventionsarbeit für Schulen via Webinar und die Aufklärung der rechtlichen Konsequenzen sind ein großer Bestandteil ihrer Arbeit. Seit dem Jahre 2009 wird Gesa Stückmann von dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommerns unterstützt. Ziel dieses Seminars war es, die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse, Lehrer/innen und Eltern über die Risiken und Gefahren der neuen Medien zu sensibilisieren.





Für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule gab es jeweils ein 90-minütiges Seminar. Aber auch für Eltern fand dieses Projekt in Form eines Elternabends statt. Das Webinar begann mit einer kurzen Vorstellungsrunde von Frau Stückmann und einer anschließenden Umfrage zu der Social-Media-Nutzung der Schülerinnen und Schüler. Anschließend erläuterte sie wichtige Schritte, die man befolgen sollte, wenn man Cybermobbing bemerke. Unter Schritt 1 versteht man die Sicherung und Speicherung der Beweismittel. Hier erklärte Gesa Stückmann wie man sich zum Beispiel seinen WhatsApp-Chat an die eigene E-Mail-Adresse schicken kann. Schritt 2: „Anwalt einschalten”. Dieser Schritt ist wichtig, da der Anwalt dann alle juristischen Schritte einleiten kann. Bei allen Erläuterungen der Schritte gab es sehr viele Beispiele aus der Arbeit einer Rechtanwältin. Aber auch Fragen, wie z.B. die Anwältin die Adresse der Täter ermitteln kann, wurde in diesem Seminar geklärt. Es gab aber auch interessante Hintergrundinformationen zu verschiedenen Apps wie zum Beispiel Snapchat oder Tellonym. Zum Ende der Veranstaltung hatten alle Beteiligten des Seminars die Möglichkeit mithilfe eines Headsets Fragen zu stellen. In ihrem Vortrag betonte Gesa Stückmann, dass Cybermobbing schon weitaus größere Dimensionen angenommen habe, als man zu glauben meint. Obwohl es Mobbing schon immer gegeben habe, sei das Problem nun verstärkt bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen aufgetreten. Im Gegensatz zu dem "normalen" Mobbing bemerken die Täter nicht, welch hohen emotionalen Schaden die Opfer erleiden. Aufgrund der Anonymität im Netz ist es für die Täter einfacher zu handeln und für die Betroffenen schwieriger zu reagieren.


Abschließend lässt sich sagen, dass jeder Teilnehmer des Seminars etwas dazugelernt hat und mehr auf seine Mediennutzung achten wird. Aber auch durch das Aufzeigen der Konsequenzen, die Mobbingtäter erwarten, (z.B. Abmahnung, Bußgeld, Gerichtsverfahren) wurden etliche Schüler und Schülerinnen sowie die Eltern zum Nachdenken angeregt.








Artikel vom 11. Dezember 2018, Geschrieben von Lilli Schmidt